Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehend angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Lieferungen und Leistungen Gültigkeit, soweit keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Abweichungen von den hier angeführten Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ebenso bedarf ein Abgehen von dieser Vereinbarung der Schriftform. Für uns zeichnungsberechtigt sind nur die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer und Prokuristen unseres Unternehmens.
2. Umfang und Lieferverpflichtung
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist der Auftrag des Bestellers maßgebend. Für den Fall, dass unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers abweicht, gilt unsere Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Besteller nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt unserer Auftragsbestätigung schriftlich unserer Auftragsbestätigung widerspricht. Änderungen des Auftrages durch den Besteller haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben in den Leistungsbeschreibungen, Gewicht und Qualität usw. sind Circa-Angaben.
3. Preise
Alle vereinbarten Preise gelten als Nettopreise ab unserem Werk. Alle Preise geltend ohne Verpackung, Versand und Versicherung. Werden wir mit Verpackung, Versand und Versicherung beauftragt, werden diese Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt. Für den Fall der Versendung von Ware in Drittländer gehen alle Zölle, Steuern und andere öffentlichen Abgaben zu Lasten des Bestellers. Sollten sich einzelne Kostentreiber, wie z.B.: Rohstoffpreise, Vorprodukte, globale/nationale oder politische Entwicklungen usw., die für die Preisgestaltung von entscheidender Bedeutung sind, ungünstig entwicklen, ist ELASTICA berechtigt die angeführten Preise mit sofortiger Wirkung zu erhöhen. ELASTICA ist dann nicht an eine Preisliste, Preisblatt, Produktblatt, Vereinbarung und dergleichen gebunden.
4. Lieferfrist
Die bestätigte Lieferzeit ist unverbindlich, außer es ist ein Fixtermin vereinbart. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, für den Fall, dass uns nach Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden und der Besteller unsere Forderung nicht sicherstellt. Eine Konventionalstrafe wegen verspäteter Lieferung kann nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gefordert werden und ist nicht einforderbar, wenn ELASTICA oder einer der Vorlieferanten »Force Majeure« erklärt.
5. Lieferung
Die Erfüllung und der Gefahrenübergang findet stets mit dem Abgang aus unserem Lieferwerk statt. Für den Fall des Annahmeverzuges des Bestellers geht die Gefahr auf den Besteller bereits mit der Erklärung der Lieferbereitschaft durch uns über. Soweit Teilleistungen nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen sind, sind sie jederzeit zulässig. Die Versandart wird von uns bestimmt, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist. ELASTICA ist berechtigt, den Liefertermin bei Eintreten unvorhersehbarer Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei ELASTICA direkt oder bei Zulieferern von ELASTICA eintreten, wie z.B.: Arbeitsniederlegung jeder Art, Streiks, staatliche Maßnahmen, Fehlen von behördlichen Genehmigungen, Sabotage, »Force Majeure« der Rohstoffindustrie, Lock-Down, Verzollungsverzug, Ausfall eines wesentlichen und/oder schwer ersetzbaren Zulieferanten usw., entsprechend zu verlängern. Für die Dauer der Beeinträchtigung ist ELASTICA von seiner Verpflichtung frei, ohne dass dem Vertragspartner hieraus irgendwelche Ansprüche zustehen. Betriebs- und Verkehrsstörungen gelten ebenfalls als Fälle höherer Gewalt und befreien ELASTICA für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche entstehen. Wir sind berechtigt, nach der Behebung der Störung nachzuliefern. Alle Lieferungen erfolgen unfrei ab unserem Sitz für Rechnung und Gefahr sowie auf Kosten des Bestellers. Versicherung erfolgt nur ausdrücklich über schriftlichen Auftrag und auf Kosten des Bestellers.
6. Lagerung
Wenn der Versand aus Gründen, die dem Hersteller nicht angelastet werden können, verspätet oder unmöglich wurde, gehen die Kosten und Gefahren für die Lagerung zu Lasten des Bestellers.
7. Gewährleistung/Garantie/Schadenersatz
Den Besteller trifft die sofortige Überprüfungs- und Rügepflicht. Rügen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Rüge ist rechtzeitig, falls sie binnen 3 Tagen nach Übergabe bzw. Eintritt des Mangels schriftlich bei uns erhoben wird. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Gesamtlieferung zu beanstanden, wenn nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Stücke nachzuliefern oder auszutauschen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachtrag des Fehlenden und Verbesserung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass berechtigterweise Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden, hat der Besteller die beanstandete Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an uns zu senden. Nach Mängelbehebung wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an den Besteller zurückgesendet. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus leisten wir nur in Einzelfällen schriftliche Garantie. Mündliche Garantiezusagen sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Produzent Garantie leistet, treten wir dem Besteller die uns gegenüber dem Produzenten zustehenden Garantieansprüche ab. Raumgewichtsschwankungen bis zu 10 % sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Eine leichte Kuhlenbildung (Matratzenkern) bis zu 20 mm ist möglich, stellt jedoch keinen Qualitätsmangel und Reklamationsgrund dar. Eine Beeinträchtigung des Liegekomforts ist nicht gegeben. In den ersten Wochen des Gebrauches kann es speziell im Bereich des Beckens zur einer Verdichtung der Polsterauflagen/Obermaterialien kommen. Der daraus resultierende Höhenverlust kann bis zu 10 % der Matratzenhöhe betragen und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Stockflecken/Schimmelbildung und übermäßige Feuchtigkeitseinwirkung sind auf die falsche Handhabe oder Pflege der Matratze zurückzuführen und entstehen durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau oder falsches Raumklima. Beanstandungen aus diesem Bereich sind demnach kein Reklamationsgrund und werden nicht anerkannt. Im Zuge dessen verweisen wir auf die Produktinformation/Gebrauchsanleitung sowie Gewährleistung/Garantiebestimmungen aus dem ELASTICA Matratzenpass. In den ersten Wochen des Gebrauches kann die Matratze einen »Neugeruch« aufweisen. Der »Neugeruch« ist gesundheitlich unbedenklich (ÖKO-Tex Standard 100 geprüft, Prüfnummer 54794) und verflüchtigt sich am Anfang der Nutzungsdauer. Verfärbung/Vergilbung kann mit zunehmender Gebrauchsdauer durch Einwirkung von UVStrahlen und von Ozon auftreten. Die Gebrauchseigenschaften werden dadurch nicht beeinträchtigt. Verfärbungen sind kein Sachmangel und sind daher vom Reklamationsgrund ausgeschlossen. Einsehbar direkt am Produkt oder unter www.elastica.at/de/agb. Entstandene Schäden an einer Matratze durch einen falschen, nicht passenden oder gar keinen Betteinsatz stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Matratze und der Betteinsatz stellen ein System dar. Beide Komponenten müssen zwingend aufeinander abgestimmt sein. Ebenso stellen Maßabweichungen bei Platten und Zuschnitten über 1 m² bis zu 2 % keinen Mangel dar, da wegen der hohen Elastizität unserer Erzeugnisse Schwankungen nie gänzlich zu vermeiden sind. Aufgrund der Unterschiede bei den verwendeten Rohmaterialien (Ausdehnung) muss auf eventuelle Maßtoleranzen + / – 2 cm (Länge + Breite) auf das Gesamtmaß hingewiesen werden. Sie stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde. Für Reparaturarbeiten und gebrauchte Kaufgegenstände wird jede Gewähr ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung abzutreten. Schadenersatzansprüche aus welchem Titel immer, insbesondere auch Mangelfolge-Schadenersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, bei Erhalt sofort fällig. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, tritt Terminverlust bei Nichtzahlung auch nur einer Rate ein, und es wird der gesamt aushaftende Betrag sofort zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir nicht mehr verpflichtet, noch nicht ausgeführte Lieferungen weiter zu erfüllen. Zahlungen können mit Wirksamkeit nur an uns selbst erfolgen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 10% vereinbart. Im Falle von Mahnungen werden Mahngebühren in der Höhe von € 10,00 verrechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und letztlich auf die Hauptsache verrechnet. Bei mehreren bestehenden Schuldverpflichtungen des Bestellers werden Zahlungen zuerst auf nicht besicherte Forderungen und sodann auf die ältesten Schuldverpflichtungen verrechnet. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber und nicht an Zahlungsstatt entgegengenommen. Die Erhebung von Mängelrügen berechtigt den Besteller nicht zur Rückhaltung von Zahlungen. Aufrechnung ist ausgeschlossen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine Konventionalstrafe in der Höhe von 30 % des vereinbarten Preises zu fordern.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zum Ausgleich aller sonstigen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum. Für den Fall, dass die gelieferte Ware zur Weiterveräußerung durch den Besteller bestimmt ist, tritt mit Weiterveräußerung der Besteller seine Kaufpreisforderung an seinen Kunden an uns ab. Wir sind berechtigt, die abgetretene Kaufpreisforderung direkt beim Kunden des Bestellers geltend zu machen, jedoch dazu nicht verpflichtet. Dem Besteller ist die Verpfändung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware untersagt. Eine Pfändung der Ware hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten eines allfälligen Exszindierungsverfahrens hat der Besteller zu tragen.
10. Gewerbliche Schutzrechte
Dem Besteller wird das widerrufbare nicht ausschließliche Nutzungsrecht an unseren Kennzeichen, Marken und urheberrechtlich geschützten Werken (wie Bilder und Texte), im Folgenden »Schutzrechte«, im jeweils ausdrücklich eingeräumten Nutzungsumfang eingeräumt. Der Besteller verpflichtet sich, die Schutzrechte ausschließlich in der von uns vorgegebenen Weise zu benutzen. Das Benutzen der Schutzrechte etwa in Domains bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Nach Vertragsbeendigung sind sämtliche Schutzrechte von den Websites oder Werbe und Marketingmaterialien zu entfernen und Domains an uns zu übertragen oder auf unseren Wunsch zu löschen.
11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist unser Werk, Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg.
12. Einwilligung zur Datenverarbeitung nach Art. 6a DSGVO.
Genaue Informationen unter: https://www.elastica.at/de/impressum-datenschutz/
13. General Terms and Conditions
Here you will find our general terms and conditions in English
Einkaufsbedingungen
Hier finden Sie unsere Einkaufsbedingungen zum Download: